Unternehmensbewertung
Aus unterschiedlichen Gründen müssen Unternehmen bewertet werden. Das kann beispielsweise der Verkauf oder auch die Übergabe als Nachfolgeregelung an die nächste Generation sein. Dazu gibt es einschlägige Vorschriften und entsprechende Verfahren. Dabei kann zum einen die Ertragswertbewertung oder die Substanzbewertung Anwendung finden.
Ob Einzelverkauf oder Verkauf des gesamten Unternehmens, grundsätzlich ist der Buchwert nicht immer der tatsächliche Wert. Auch bei Teilverkäufen müssen entsprechende Einzelbewertungen von Wirtschaftsgütern erfolgen. Wir haben im Gastgewerbe in einer Vielzahl von Fällen entsprechende Bewertungen erstellt und damit auch die nötige Erfahrung
Wir haben auf diesem Gebiet langjährige und umfassende Erfahrungen und unterstützen Sie gern.