Unzulässige Sterne

 

Unzulässige Sterne

PM 16/2016 - Unrechtmäßiger Sternewerbung wird in Thüringen massiv nachgegangen

Erfurt, 27. Juli 2016 / Hotels dürfen in Deutschland nur mit Hotelsternen werben, wenn sie diese nach einer Überprüfung anhand objektiver Kriterien durch eine neutrale Stelle zuerkannt bekommen haben. Die Deutsche Hotelklassifizierung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) gewährt allen gültig klassifizierten Hotelbetrieben die benötigte Rechtssicherheit.

In Thüringen wird die Hotelklassifizierung durch die HOGA Gastgewerbe Service GmbH realisiert. Die Klassifizierung erfolgt dabei ausschließlich durch berufene Mitglieder der Klassifizierungskommission.

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Rechtliche Konsequenzen

„Es ist unzulässig auf Buchungsportalen und Werbeschildern mit fünfzackigen Sternen zu werben, die denen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V., Registernummer: 30019323, entsprechen oder ähnlich sind.“

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung kann ein festzusetzendes Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten festgesetzt werden. – so ein Urteil des Landgericht Erfurt AZ 3 O 1043/14.

 

 

Deutsche Hotelklassifizierung setzt sich gegen Markenmissbrauch von Hotelsternen zur Wehr

Zur ZDF-Berichterstattung über Hotelsterne in Deutschland

Das ZDF hat am 20. Juli in seiner Sendereihe „ZDFzoom“ unter dem Titel „Können Sterne lügen“ über die Deutsche Hotelklassifizierung berichtet. Inhaltlich kritisiert „ZDFzoom“, dass ein Viertel aller Hotels einer 1.000 Betriebe umfassenden Stichprobe mit abgelaufenen oder sich gar selbst vergebenen Sternen werbe. Ferner müssten die Vor-Ort-Kontrollen klassifizierter Betriebe gründlicher durchgeführt werden.

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25. Juli 2016



Deutsche Hotelklassifizierung greift mit Maßnahmenpaket gegen Sterneschummeleien durch

Irreführende Werbung mit Hotelsternen

Am 20. Juli 2016 berichtete das ZDF in seiner Sendereihe „ZDF zoom“ über die Deutsche Hotelklassifizierung. Der Hauptvorwurf: Ein Viertel aller Hotels einer 1.000 Betriebe umfassenden Stichprobe werbe mit abgelaufenen oder sich selbst vergebenen Sternen. Auch die Vor-Ort-Kontrollen klassifizierter Betriebe müssten gründlicher durchgeführt werden.

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