
Deutsche Hotel- und G-Klassifizierung |
Barrierefreiheit in Beherberungs- und Gastronomiebetrieben |
Es gibt 5 verschiedene Kriterienstandards für die verschiedenenen Behinderungsarten. Ferner finden die neuen Kriterien für die Barrierefreiheit seit Sommer 2005 auch Eingang in die fortgeschriebene Deutsche Hotelklassifizierung.
Die Mindeststandards der Kategorien A-E finden Sie hier.
Nachfolgend finden Sie in der Tabelle zum Download die Checklisten, mit deren Hilfe Sie die Einhaltung der Standards im eigenen Betrieb überprüfen können.
| Wenn Sie diese Piktogramme für Ihre Kommunikation nutzen, verpflichten Sie sich damit zur Einhaltung der zugrunde liegenden Standards. | |
![]() | Barrierefreie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe für Gäste mit einer Gehbehinderung, die zeitweise auch auf einen nichtmotorisierten Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sein können. (Kategorie A) |
![]() | Barrierefreie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe für Rollstuhlnutzer, die gehunfähig und ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind. (Kategorie B) |
![]() | Barrierefreie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe für sehbehinderte und blinde Gäste. (Kategorie C) |
![]() | Barrierefreie Berherbergungs- und Gastronomiebetriebe für gehörlose und schwerhörige Gäste. (Kategorie D) |
![]() | Barrierefreie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe für alle Gäste mit körperlichen oder sensorischen Einschränkungen. (Kategorie E beinhaltet alle oben genannten Kategorien zusammen.) |
Gern stehen wir für Sie zur Verfügung.
Rufen Sie uns an unter Tel.: 03 61 / 59 0 78 0
Senden sie unser Antwortfax an: 0361/ 59 0 78 10
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