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Deutsche Hotel- und G-Klassifizierung



Barrierefreiheit in Beherberungs- und Gastronomiebetrieben

Es gibt 5 verschiedene Kriterienstandards für die verschiedenenen Behinderungsarten. Ferner finden die neuen Kriterien für die Barrierefreiheit seit Sommer 2005 auch Eingang in die fortgeschriebene Deutsche Hotelklassifizierung.

Die Mindeststandards der Kategorien A-E finden Sie hier. 

Nachfolgend finden Sie in der Tabelle zum Download die Checklisten, mit deren Hilfe Sie die Einhaltung der Standards im eigenen Betrieb überprüfen können.  

Wenn Sie diese Piktogramme für Ihre Kommunikation nutzen, verpflichten Sie sich damit zur Einhaltung der zugrunde liegenden Standards.
Barrierefreie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe für Gäste mit einer Gehbehinderung, die zeitweise auch auf einen nichtmotorisierten Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sein können.  (Kategorie A)
Barrierefreie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe für Rollstuhlnutzer, die gehunfähig und ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
(Kategorie B)
Barrierefreie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe für sehbehinderte und blinde Gäste. (Kategorie C)
Barrierefreie Berherbergungs- und Gastronomiebetriebe für gehörlose und schwerhörige Gäste. (Kategorie D)
Barrierefreie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe für alle Gäste mit körperlichen oder sensorischen Einschränkungen.  (Kategorie E beinhaltet alle oben genannten Kategorien zusammen.)

Gern stehen wir für Sie zur Verfügung.

Rufen Sie uns an unter Tel.: 03 61 / 59 0 78 0

Senden sie unser Antwortfax an: 0361/ 59 0 78 10

Senden Sie uns eine E-Mail

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